Note concernant l'archivage des photos et des emails de notifications.
Archiver vos photos pour permettre de nouvelles commandes fait partie de nos services et de fait, est une partie contractuelle de la création d'un compte client.
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Allgemeine Geschäftbedingungen
ALLGEMEINES
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle den Fotografen erteilten Aufträgen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
URHEBERRECHT, NUTZUNG UND VERBREITUNG
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Auftraggeber erhält die privaten Nutzungsrechte für die in Auftrag gegebenen Fotos.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars.
5. Die Bearbeitung von Fotos des Fotografen, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen, da eine Veränderung der Fotos sich negativ auf die Qualität des Fotografens auswirken kann.
6. Der Käufer hat das Recht, die erworbenen Fotodateien zu vervielfältigen, zu entwickeln, ins Internet zu stellen.
7. Bei der Verwertung der Fotos kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Fotos genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
8. Die digitalen Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Medien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
9. Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen des Fotografen benutzt werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
10. Fotos, die vom Kunden im Internet (z.b. soziale Netzwerke, Communitys, eigene Webseiten oder Werbung) genutzt werden, sind dann auch für Fotografie R + B zur Veröffentlichung freigegeben.
DAS RECHT AM EIGENEN BILD
Der Fotograf behält sich das Recht vor, von ihm hergestellte Fotos zum Zwecke der Eigenwerbung auszustellen oder in Medien zu veröffentlichen. Der / die Abgebildete bzw. deren gesetzlicher Vertreter, kann Unterlassung verlangen. Anspruch auf Schadensersatz oder Vergütung entsteht dem/der Abgebildeten dadurch nicht.
VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Fahrkosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
3. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang der Rechnungsstellung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeizuführen.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Fotos Eigentum des Fotografen.
5. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
HAFTUNG
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig auf. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Fotos zu archivieren.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Dies gilt im Besonderen bei digitalen Druckerzeugnissen.
4. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation hierdurch nicht berechtigt.
NEBENPFLICHTEN
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
LEISTUNGSSTÖRUNG, AUSFALLHONORAR
1.Nachdem die Foto-Auswahl getroffen ist, werden die Fotos durch den Fotografen vollständig bearbeitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Fotos an den Auftraggeber zu senden.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
3. Lieferverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen.
4. Storniert der Auftraggeber die Fotografen-Buchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Stornierung ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25 %; Stornierung 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme
DATENSCHUTZ
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
DIGITALE FOTOGRAFIE
1. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung.
2. Für die Datenspeicherung verwenden wir Festplatten oder USB-Sticks, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
BILDBEARBEITUNG
1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Fotos in unserem Stil digital bearbeitet werden.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei kommerzieller Veröffentlichung der Fotos, eine Genehmigung des Fotografen einzuholen.
3. Bei kommerzieller Veröffentlichung der Fotos ist grundsätzlich eine Quellenangabe des Fotografen zu veröffentlichen.
4. Die nachträgliche Bearbeitung von Fotos des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärben, nachträgliche Farbbearbeitung sowie das Erstellen von Collagen, ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
REKLAMATION
1. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Werktagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
2. Sollten digital erworbene Fotos in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/ gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Bochum
3. Reklamationen werden über Fotografie R + B, Karl-Friedrich-Str. 104, 4, 44795 Bochum behandelt.
4. „Salvatorische Klausel“
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gerichtsstand ist Bochum